 |
 |
Mitteilung gemäss Orientierung des Gemeinderates an der Einwohnerratssitzung vom 25.02.2010 |
 |
Der Auftrag der Initiative wird vorbereitet |
 |
Bekanntlich wurde im Herbst 2009 durch ein Komitee eine Initiative mit über 700 gültigen Unterschriften eingereicht. Inhalt der Initiative ist die Erhaltung und die Aufwertung des Kulturgutes „Chesslerloch“, miteinbezogen der dazugehörende Umschwung des ehemaligen Holcimareals Süd. Die Initiative wird dem Volk durch den Gemeinderat an der Urne zur Abstimmung unterbreitet. Bevor die Initiative jedoch zur Abstimmung kommen kann, müssen konkrete Umsetzungsprojekte vorliegen. |
 |
Zurzeit ist nach wie vor eine Zwischenverfügung über das ehemalige Holcimareal Süd verhängt. Das bedeutet, dass zurzeit weder ein Quartierplan erstellt noch eine Baubewilligung erteilt werden kann. Um das Baubewilligungsverfahren für die Recyclinganlage aufrecht zu erhalten, muss zuerst wieder der überarbeitete Quartierplan neu aufgelegt werden. Erst nach dessen vollständiger Genehmigung kann ein Baugesuch eingereicht werden. |
 |
Bevor ein neuer Quartierplan vom Gemeinderat behandelt werden kann, müssen weitere Abklärungen getätigt und dokumentiert werden. Ein erster Bericht wurde im November 2009 eingereicht. |
 |
 |
Klare Stellungnahme der eidgenössischen Kommissionen |
 |
Es handelt sich um den Bericht der eidgenössischen Heimatschutzkommission und der eidgenössischen Denkmalpflege. Diese Kommissionen empfehlen dem Kanton und Gemeinderat mit aller Deutlichkeit wie folgt zu handeln: |
 |
„Dem Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Thayngen wird empfohlen, die Aufwertung des Kesslerlochs voranzutreiben und früher entstandene Schäden zu korrigieren. Die beiden Kommissionen empfehlen insbesondere eine Ausweitung des Schutzperimeters, wie er auch im kantonalen Richtplan zum Schutz von archäologischen Fundstellen gefordert wird, indem die öffentliche Hand einen Teil des benachbarten Grundstücks käuflich erwirbt und umzont, wodurch die Denkmale wieder einer naturnahen Umgebung zugeführt werden. Die Aufwertungsbestrebungen sind eng von der Kantonsarchäologie zu begleiten, die Massnahmen dürfen die Denkmale nicht beeinträchtigen.“ |
 |
Diese Stellungnahme wird in die Vorbereitungen einer möglichen Zonenneueinteilung des Holcimareals Süd in eine erweiterte archäologische Schutzzone, angrenzend an eine Gewerbenutzung, miteinbezogen. Bekanntlich dauert eine Zonenplanteilrevision, bis alle involvierten Stellen und Kompetenzschwellen miteinbezogen sind, rund zwei Jahre. |
 |
 |
Beteiligung durch Bund, Kanton und Gemeinde |
 |
Damit nun die Abklärungen für die Volksabstimmung konkret vorbereitet werden können, müssen nebst der Zonenplananpassung auch Nutzungsvorschläge vorliegen, damit allfällige finanzielle Auswirkungen für alle Beteiligten (Bund, Kanton und Gemeinde) offensichtlich sind. |
 |
Um nun die Nutzung bzw. Aufwertung des Areals rund um das Kesslerloch umfassend aufzugleisen, soll im Rahmen „Regionale Standortentwicklung RSE“ (Institution mit Kantons-, Bundes und Gemeindebeteiligung) ein möglich konkretes Nutzungsprojekt erarbeitet werden. Dies im Kontext mit der Aufwertung des Rheinfalls und den Attraktivierungsabsichten im Klettgau und oberen Kantonsteil. |
 |
 |
Planungszone errichten |
 |
Der Gemeinderat will das Instrument einer Planungszone gemäss Baugesetz zur Anwendung bringen, damit nun alle in der Initiative geforderten Vorgaben für eine Abstimmungsvorlage aufgearbeitet werden können. Mit diesem Instrument sollen die Vorarbeiten in einem sinnvollen Zeitrahmen förderlich behandelt werden können. Eine Planungszone bedeutet mindestens ein dreijähriges Einfrieren der Bautätigkeit auf dem ehemaligen Holcimareal Süd. Bei Bedarf kann der Regierungsrat die Planungszone nochmals um zwei Jahre verlängern. |
 |
Der Gemeinderat prüft zurzeit die Auferlegung einer Planungszone als Sicherheitsinstrument, um die Vorgaben der Initiative zu erfüllen sowie auch der klaren Stellungnahme der eidgenössischen Heimatschutzkommission und der eidgenössischen Denkmalpflegekommission entgegen zu kommen. |
 |
 |
 |
|