Pressemitteilung:
Bereits seit dem Jahr 2007 befasst sich eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Mitgliedern der verschiedenen Arbeitsbereiche des Alterswohnheims, der Betriebskommission und des Einwohnerrates mit den zukünftigen Anforderungen an das bald 30 Jahre alte Alterswohnheim. Zusätzlich hat eine weitere Arbeitsgruppe die Themenkreise Finanzierung und mögliche Rechtsform, z.B. gemeindeeigene Lösung, Stiftung, öffentlich-rechtliche Gesellschaft oder Investorenlösung, aufgenommen. Die Resultate bei den Arbeitsgruppen sollen im Jahr 2011 so vorliegen, dass im Herbst eine Volksabstimmung über die Zukunft des Alterswohnheims möglich sein sollte. Der im Budget 2011 mit Fr. 560'000.-- aufgenommene Planungskredit beinhaltet folgende Vorabklärungen: Bearbeitung der Projektvorgaben sowie der funktionalen, technischen, betriebswirtschaftlichen und behördlichen Vorgaben,
Fr. 160'000.--. Für das Auswahlverfahren für die Projektierung der Realisierungsphase (Auswahlverfahren der ausführenden Firmen) Fr. 40'000.--. Für Architekturleistungen in der Projektphase, welche die Ausarbeitung des definitiven Sanierungskonzeptes auf Grund der Vorgaben umfasst, sind Fr. 240'000.-- vorgesehen. Schliesslich wurden die Ingenieurleistungen in der Projektphase, welche die Ausarbeitung des definitiven Sanierungsprojektes in Schritten Vorprojekt und Bauprojekt umfassen, mit Fr. 120'000.-- veranschlagt. Die Angaben für die Bestimmung der Höhe des Projektierungskredites wurden von Ernst Reich, vom Ingenieurbüro Reich, Bächtold, Neunkirch, erarbeitet. Ernst Reich hat zusammen mit der Projektgruppe die Anforderungen an ein neuzeitliches Alterswohnheim in Thayngen seit 2009 mitbegleitet.
Der Gemeinderat