23.06.2010

Medienmitteilung Planungszone "Zimänti Süd"


Der Gemeinderat Thayngen hat mit Beschluss vom 4. Mai 2010 über das Grundstück GB 1400, Areal „Zimänti Süd“, eine Planungszone gemäss Art. 25 Baugesetz erlassen. Die Dauer ist auf höchstens drei Jahre beschränkt. In begründeten Fällen kann das Baudepartement die Wirkung der Planungszone zusätzlich um höchstens zwei Jahre verlängern. Die Planungszone bezweckt die Sicherstellung eines angemessenen Schutzes und eine Attraktivierung des archäologischen Denkmals Kesslerloch und der dazugehörigen „neuen Höhle“ in einem naturnahen Umfeld, auch als Bestandteil eines möglichen archäologischen Lehrpfades „Weier - Kesslerloch - Schweizersbild“.

Die zusammengefasste Chronologie des Gebiets „Zimänti Süd“ sieht folgendermassen aus:

  • Nach dem Rückzug der Holcim im Jahre 2004 wurde das Areal nach etlichen Evaluationen in der vorberatenden Kommission in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO 2006) weiterhin in der Industriezone belassen. Allerdings mit der Meinung, hier eine gemischte gewerbliche Ansiedlung vorzusehen, welche eine hohe Verträglichkeit zu den prähistorischen Fundstätten des Kesslerlochs aufweist. Das Areal wurde der Quartierplanpflicht unterstellt.
  • Zwischenzeitlich erwarb Bernhard Bürgin, Schaffhausen, das Areal von der Holcim.
  • Am 5. April 2008 reichte die SwissRec AG ein Baugesuch für die Errichtung einer Anlage für die Verwertung von Metallen samt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) beim Gemeinderat ein.
  • Anschliessend wurde die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK und die Eidgenössische Denkmalpflege EDK durch den Kanton Schaffhausen betreffend Beurteilung des Quartierplanverfahrens und Baugesuchs beigezogen. Der entsprechende Bericht wurde am 30. Oktober 2009 vorgelegt.
  • Am 17. März 2009 wurde vom Gemeinderat eine Zwischenverfügung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 des VRG erlassen. Diese soll ermöglichen, die in Auftrag gegebenen Berichte der ENHK / EDK auszuwerten sowie zusätzliche Lärm- und Erschütterungsmessungen vorzunehmen.
  • Die Schlussfolgerungen des Berichts vom Mai 2010 der Trombik Ingenieure AG, Zürich, lassen erschütterungsindizierte Schäden am Höhlensystem mit grosser Wahrscheinlichkeit ausschliessen. Diese Aussage gilt auch für die in der Nachbarschaft liegenden Wohnsiedlungen.
  • Am 6. Oktober 2009 stellte der Gemeinderat den Eingang von 742 gültigen Unterschriften für eine Volksinitiative betreffend Änderung der BNO durch eine Umzonung des Holcim Areals Süd, GB Thayngen 1400, fest.
  • 4. Mai 2010: Erlass einer Planungszone mit dem eingangs erwähnten Zweck.
Regionaler Naturpark
Bei der Regional- und Standortentwicklung Kanton Schaffhausen (RSE) wurde am 23. Februar 2010 das Machbarkeitsprojekt „Kesslerloch“ eingereicht. Im Hinblick auf eine touristische und museumspädagogische Nutzung soll der Ausbau des Gebiets Kesslerloch / Thaynger Weier zu einem Eiszeit-, Schulungs- und Erlebnisnaturpark mit grosser Nachhaltigkeit und weit reichender Ausstrahlung, gelegen am Bahn- und Radweg sowie an der Strassenverbindung zwischen Bodensee und Neuhausen am Rheinfall, vorangetrieben werden. Im Sinne einer Gesamtkonzeption soll zu diesem Zweck die Machbarkeit bzw. ökonomische Tragfähigkeit geprüft werden.

Warum eine Planungszone?
Wie die dargelegte Chronologie der Ereignisse zeigt, ist seit dem Inkrafttreten der BNO 2006 eine Fülle von Interessen auf das Areal „Zimänti Süd“ niedergeprasselt. Um die gestellten Ansprüche zu sichten und entsprechende gesetzeskonforme Lösungen auszuarbeiten, benötigt der Gemeinderat den entsprechenden Zeithorizont, welcher nur mit dem Erlass einer Planungszone machbar ist.

Die Schlussfolgerungen im Bericht der ENHK / EKD gehen dahin, dass das Bauvorhaben der SwissRec AG und vor allem deren Betrieb durch seine physischen Auswirkungen und Risiken eine zusätzliche schwere Beeinträchtigung des Denkmals von nationaler Bedeutung und europäischer Bekanntheit darstellt. Durch die visuelle Abgrenzung und vor allem durch die Lärmimmissionen wird der Erlebniswert des Kultur- und Naturdenkmals massiv gemindert. Die geplante Nutzung ist mit der vom Regierungsrat und der Gemeinde beabsichtigten Attraktivierung und Aufwertung nicht zu vereinbaren. Insbesondere wird eine Ausweitung des Schutzperimeters gefordert, wie er auch im kantonalen Richtplan zum Schutz von archäologischen Fundstellen vorgesehen ist, indem die öffentliche Hand einen Teil des benachbarten Grundstücks käuflich erwirbt und umzont, wodurch die Denkmale wieder einer naturnahen Umgebung zugeführt werden können.

Mit all den geschilderten vielschichtigen und komplexen rechtlichen, historischen und entwicklungsperspektivischen Aspekten hat sich für das Areal „Zimänti Süd“ eine grundsätzlich andere Ausgangslage ergeben, als sich diese beim Erlass der BNO 2006 darstellte. Um diese „neuen Erkenntnisse“ optimal auszuwerten und zukunftsweisende Lösungen aufzuzeigen, soll der Zeitraum des Erlasses der Planungszone aktiv genutzt werden.

Gemeinderat Thayngen
14.06.2010

 


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