Schriftenempfangsschein
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle
Wenn Sie sich in unserer Gemeinde niederlassen und Schweizer Bürger sind, so müssen Sie bei der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Ihren Heimatschein hinterlegen. Sobald wir Ihre Daten im Computer erfasst haben, wird Ihnen ein Schriftenempfangsschein zugestellt, auf dem vermerkt ist, dass Sie Ihre Schriften bei uns hinterlegt haben.
Bei einem Wegzug aus unserer Wohngemeinde ist der Schriftenempfangsschein der Einwohnerkontrolle zu retournieren. Nach Erhalt des Schriftenempfangsscheins wird Ihnen der Heimatschein ausgehändigt.
WICHTIG: Schriftenempfangsschein gut aufbewahren.
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