Schiesspflicht
Seit dem 01.01.2005 sind alle militärischen Angelegenheiten in den Händen des Kantons. So auch die Bestimmung bezüglich der Schiesspflicht.
Nähere Auskünfte erteilt das
Amt für Militär und Zivilschutz, Randenstrasse 34, 8200 Schaffhausen, Tel. 052 632 72 94.
Weitere militärische Informationen unter
Schweizer Armee.
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