Hundesteuer - Hunde halten

    Zuständige Abteilung: Zentralverwaltung, Tel. 052 645 04 10
     
    Hundelösung


    Die Zentralverwaltung führt ein Register über sämtliche Hunde in Thayngen, welche das Alter von 5 Monaten erreicht haben. Tiere, welche dieses Alter im Verlaufe des Jahres erreichen oder neu angeschafft werden, sind der Zentralverwaltung ebenfalls zu melden. Eine Untersuchung durch den Tierarzt ist nicht erforderlich.

    Jedoch ist die Kennzeichnung durch einen Mikrochip und die Registration bei der Tierdatenbank ANIS obligatorisch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt.


    Tollwutimpfung

    Die Tollwutimpfung ist im Moment nicht obligatorisch.

    Wir empfehlen Ihnen aber, diese mindestens alle 2 Jahre erneuern zu lassen. Verreisen Sie mit Ihrem Hund ins Ausland, darf die letzte Impfung nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder gibt der Zoll oder die Botschaft des Reiselandes bekannt. Für die Rückreise in die Schweiz bestehen aus bestimmten Ländern strenge Vorschriften, über die der Schweizer Zoll Auskunft gibt.


    Sachkundenachweis

    Hundehalter die nach dem 1. September 2009 einen neuen Hund gekauft haben, müssen bis Ende 2010 einen Sachkundenachweis lösen.

    Für Erst-Hundehalter, das heisst, wenn Sie zum ersten Mal einen Hund haben, müssen Sie einen Theoriekurs vor der Anschaffung des Hundes absolvieren. Und ein Jahr nach Anschaffung des Hundes müssen Sie den praktischen Kurs absolvieren. Wenn Sie nachweislich bereits einmal einen Hund hielten, müssen Sie nur den praktischen Kurs absolvieren. Anbieter solcher Kurs finden Sie unter: SKN Kurse

    Hundesteuer

    In Thayngen gelten folgende Hundesteuern: Fr. 100.00 für einen Hund; Fr. 160.00 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Zu lösen sind alle Hunde, welche das Alter von 5 Monaten erreicht haben. Die Hundesteuer gilt für ein Kalenderjahr. Die Gültigkeit der letztjährigen Marke läuft jeweils am 28. Februar des folgenden Jahres ab.


    Informieren Sie uns bitte auch, falls Sie Ihren bisher gelösten Hund nicht mehr besitzen. Sie können dies entweder telefonisch über die obenstehende Nummer oder per E-mail erledigen.

    Informationen zum neuen Tierschutzgesetz, Hunde erhalten Sie unter tiererichtighalten.ch.


    <-- zurück
 
 
© 1996-2010 Gemeinde Thayngen Kontakt Sitemap Impressum/Disclaimer