Handlungsfähigkeitszeugnis
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 645 04 00
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Behörden oder anderen Institutionen über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.
Sie können dieses Dokument direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit).
Gebühren: Fr. 20.00
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