Arbeitslosenmeldung
Zuständige Person: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 645 04 00
Sind Sie arbeitslos geworden? Suchen Sie Arbeit?
Wenn Sie arbeitslos sind oder werden, haben Sie folgendermassen vorzugehen:
- Sie melden sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Hier wird das Formular "Meldung bei der Wohngemeinde" ausgefüllt.
- Anhand der Kopie des Formulars "Meldung bei der Wohngemeinde" stellen Sie Ihr Unterlagenset für das erste Beratungsgespräch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zusammen.
- In den darauf folgenden Tagen wird sich das RAV bei Ihnen telefonisch/schriftlich melden.
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Die Arbeitslosenmeldung bei der Gemeinde ist somit abgeschlossen. Alles Weitere läuft nun über das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch.
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