Arbeitslosenmeldung

    Zuständige Person: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 645 04 00

    Sind Sie arbeitslos geworden? Suchen Sie Arbeit?
    Wenn Sie arbeitslos sind oder werden, haben Sie folgendermassen vorzugehen:
     

    • Sie melden sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Hier wird das Formular "Meldung bei der Wohngemeinde" ausgefüllt.
    • Anhand der Kopie des Formulars "Meldung bei der Wohngemeinde" stellen Sie Ihr Unterlagenset für das erste Beratungsgespräch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)  zusammen.
    • In den darauf folgenden Tagen wird sich das RAV bei Ihnen telefonisch/schriftlich melden.
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    Die Arbeitslosenmeldung bei der Gemeinde ist somit abgeschlossen. Alles Weitere läuft nun über das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen.
     

    Weitere Informationen finden Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch.



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