Anmeldung

    Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 645 04 00

    Sie wollen in unsere Gemeinde ziehen? Willkommen in Thayngen - Sie haben gut gewählt! Sie müssen sich nun innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Thayngen anmelden.

    Sie sind Schweizer Bürger
    Für die Anmeldung brauchen wir von Ihnen folgende Dokumente:
    • Heimatschein (erhalten Sie, wenn Sie sich am alten Wohnort abmelden)
    • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
    • Geburtsschein (Kinder)
    • Kopie der Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages

    Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates
    Für die Anmeldung brauchen wir von Ihnen folgende Dokumente:

    Zuzug Ausland
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages
    • 2 Passfotos (für den Ausländerausweis)
    • Formular A1 sowie Unterlagen gemäss entsprechendem Merkblatt (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle oder beim Migrationsamt)

    Zuzug Schweiz
    • Reisepass oder Personalausweis
    • Ausländerausweis
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages
    • Formular A1

    Zuzug Kanton
    • Reisepass/Personalausweis
    • Ausländerausweis
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages

    Sie sind Bürger eines Drittstaates
    Für die Anmeldung brauchen wir von Ihnen folgende Dokumente:

    Zuzug Ausland
    • Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung (EB)
    • Reisepass
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages
    • 2 Passfotos (für den Ausländerausweis)

    Zuzug Schweiz
    • Reisepass
    • Ausländerausweis
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages
    • Formular B1 "Gesuch Ausländerbewilligung"
    • Betreibungsregisterauszug vom letzten Wohnort sowie Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister, wenn Sie die Bewilligung B "Jahresaufenthalter" oder L "Kurzaufenthalter" haben. Bei Personen mit Bewilligung C "Niederlassung" ist dies nicht notwendig.

    Zuzug Kanton
    • Reisepass
    • Ausländerausweis
    • Eheschein
    • Geburtsschein
    • Kopie Krankenkassenpolice
    • Kopie Ihres Mietvertrages


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