Adressänderung
Zuständige Abteilung: Einwohnerkontrolle, Tel. 052 645 04 00
Sie sind umgezogen? Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Einrichten der neuen Wohnung.
Adressänderungen müssen innerhalb von
14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Sie sind Schweizer Bürger
Sie können die Adresse telefonisch melden oder am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Wir benötigen eine Kopie des Mietvertrages, aus der Lage, Stockwerk und Anzahl Zimmer ersichtlich sind.
Sie sind Bürger eines EG/EFTA-Staates
Sie müssen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen und die Adressänderung melden. Bitte nehmen Sie die Ausländerausweise derjenigen Personen mit, die umziehen, sowie eine Kopie des Mietvertrages. Ihr Ausweis für die Adressänderung wird ans Migrationsamt Schaffhausen eingesandt. Die Gebühren sind beim Abholen des Ausweises zu bezahlen.
Sie sind Bürger eines Drittstaats
Sie müssen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorsprechen und die Adressänderung melden. Bitte nehmen Sie Ihren Mietvertrag mit. Da die Wohnadresse auf Ihrem Ausweis nicht vermerkt ist, muss er nicht ans Migrationsamt eingeschickt werden. Das Migrationsamt erhebt jedoch eine Gebühr von Fr. 25.00 pro Person. Dieser Betrag ist bei der Adressmeldung bei der Einwohnerkontrolle zu bezahlen.
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