Abstimmungen und Wahlen

    Urnenöffnungszeiten:

    Altdorf, Bibern, Hofen, Opfertshofen
    an den jeweiligen Urnenstandorten:
    Freitags:     19.30 - 20.00 Uhr
    Sonntags:   10.30 - 11.00 Uhr

    Thayngen
    Freitags:      17.00 - 18.30 Uhr Gemeindebibliothek
    Samstags:  10.00 - 11.30 Uhr Gemeindebibliothek
                          19.00 - 20.00 Uhr Gemeindebibliothek
    Sonntags:    10.00 - 11.00 Uhr Gemeindebibliothek

    Donnerstags und freitags vor dem Abstimmungswochenende
    07.15 - 12.00 Uhr und 13.15 - 17.00 Uhr Gemeinderatskanzlei.

    WICHTIG: Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.

    Ausübung des Stimmrechtes
    1. Persönlich an der Urne
      Wenn Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie gleichzeitig Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.

    2. Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist in folgenden Fällen möglich:
      • Im gleichen Hause lebende stimmberechtigte Familienmitglieder sowie im gleichen Haushalt lebende Personen dürfen sich bei der Stimmabgabe vertreten.
      • Stimmberechtigte, die das 65. Altersjahr zurück gelegt haben, sowie Kranke und Gebrechliche dürfen sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen.
      • WICHTIG: Niemand darf für mehr als zwei Personen an die Urne.

    3. Brieflich
      • Ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in ein neutrales Couvert legen und verschliessen.
      • Das Stimmcouvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Zustellcouvert legen.
      • Das Zustellcouvert verschliessen und auf der Rückseite unterschreiben.
      • Das Couvert frankieren und ans Abstimmungs- und Wahlbüro senden. Ihre Abstimmungs- bzw. Wahlzettel müssen bis spätestens Samstag, 12.00 Uhr, vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.
      •  

      Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
      • Die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
      • Das Zustellcouvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält
      • Das Zustellcouvert verspätet eintrifft.
    Wahlbussen

    Konnten Sie nicht an der Abstimmung respektive Wahl teilnehmen oder haben Sie ganz einfach den Termin verpasst, können Sie bis max. 3 Tage nach der Abstimmung/Wahl Ihren Stimmrechtsausweis am Schalter der Gemeinderatskanzlei Thayngen abgeben. Ansonsten wird Ihnen für jede verpasste Abstimmung/Wahl eine Wahlbusse von Fr. 3.00 verrechnet.

    Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier:

    Abstimmungsresultate seit 1848 (Bund und Kanton)

    Abstimmungstermine des Bundes bis 2020

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