Abstimmungen und Wahlen
Urnenöffnungszeiten:
Altdorf, Bibern, Hofen, Opfertshofen
an den jeweiligen Urnenstandorten:
Freitags: 19.30 - 20.00 Uhr
Sonntags: 10.30 - 11.00 Uhr
Thayngen
Freitags: 17.00 - 18.30 Uhr Gemeindebibliothek
Samstags: 10.00 - 11.30 Uhr Gemeindebibliothek
19.00 - 20.00 Uhr Gemeindebibliothek
Sonntags: 10.00 - 11.00 Uhr Gemeindebibliothek
Donnerstags und freitags vor dem Abstimmungswochenende
07.15 - 12.00 Uhr und 13.15 - 17.00 Uhr Gemeinderatskanzlei.
WICHTIG: Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen.
Ausübung des Stimmrechtes
- Persönlich an der Urne
Wenn Sie Ihre Stimmzettel in die Urne legen, müssen Sie gleichzeitig Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis abgeben. Ohne den Stimmrechtsausweis werden Ihre Stimmzettel nicht angenommen.
- Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist in folgenden Fällen möglich:
- Im gleichen Hause lebende stimmberechtigte Familienmitglieder sowie im gleichen Haushalt lebende Personen dürfen sich bei der Stimmabgabe vertreten.
- Stimmberechtigte, die das 65. Altersjahr zurück gelegt haben, sowie Kranke und Gebrechliche dürfen sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen.
- WICHTIG: Niemand darf für mehr als zwei Personen an die Urne.
- Brieflich
- Ausgefüllte Stimm- oder Wahlzettel in ein neutrales Couvert legen und verschliessen.
- Das Stimmcouvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Zustellcouvert legen.
- Das Zustellcouvert verschliessen und auf der Rückseite unterschreiben.
- Das Couvert frankieren und ans Abstimmungs- und Wahlbüro senden. Ihre Abstimmungs- bzw. Wahlzettel müssen bis spätestens Samstag, 12.00 Uhr, vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
- Die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Das Zustellcouvert mehr als einen oder keinen Stimmrechtsausweis enthält
- Das Zustellcouvert verspätet eintrifft.
Wahlbussen
Konnten Sie nicht an der Abstimmung respektive Wahl teilnehmen oder haben Sie ganz einfach den Termin verpasst, können Sie bis
max. 3 Tage nach der Abstimmung/Wahl Ihren Stimmrechtsausweis am Schalter der Gemeinderatskanzlei Thayngen abgeben. Ansonsten wird Ihnen für jede verpasste Abstimmung/Wahl eine Wahlbusse von
Fr. 3.00 verrechnet.
Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier:
Abstimmungsresultate seit 1848 (Bund und Kanton)
Abstimmungstermine des Bundes bis 2020
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