AHV-Zweigstelle
Zuständige Abteilung: Zentralverwaltung, Tel. 052 645 04 11
Die AHV-Gemeindezweigstelle ist zuständig für:
- Prüfung und Hilfestellung beim Ausfüllen von Anmeldeformularen für AHV/IV/EL
- Erteilt Auskünfte zur AHV/IV, Nichterwerbstätige (NE), Familienaus-gleichskasse (FAK)
- Ergänzungsleistungen (EL)
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir das Bindeglied zum Sozialversicherungsamt des Kantons Schaffhausen (SVA)
Sie können bei uns die Anmeldeformulare der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- Ergänzungsleistungen
- FAK (Familienausgleichskasse)
- Anmeldung Versicherungsausweis
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung (ca. 3 Monate vorher) des/der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie beim
Sozialversicherungsamt Schaffhausen.
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